
In jeder Gemeinde gibt es ein Rathaus. Zusätzlich meistens
- eine oder mehrere Turnhallen
- Bürgerhaus / Bürgersaal / Stadthalle
- Kindergärten und Schulen
- Bauhof
- Bücherei
- Fundbüro
- Feuerwehr (mit z.B. ABC-Räumen, Zutritt nur für ausgebildete Personen)
- Schützenheim
- Vereinsheim(e)
- Theater- oder Vortragssäle
- Friedhof
- Frei- oder Hallenbäder
sowie zahlreiche andere Gebäude und Räume.
Neben den Gemeindeangestellten, den Lehrern usw. gibt es zusätzlich viele Vereine, die diese Gebäude nutzen.
Ebenso werden die Räume oft für Veranstaltungen wie
- Faschingsball
- Vorlesung
- Ausstellungen temporär genutzt
Der Turnverein belegt die Turnhalle ebenso wie die verschiedenen Sparten des Sportvereins.
(Handball, Fußball, Volleyball, Turnen, Gymnastik, Tischtennis, Badminton usw.)
Der Musikverein probt in der Schule. Die VHS bietet Ihre Vorträge im Bürgerzentrum an ……
Hunderte oder Tausende von Gemeindeeinwohnern nutzen also mehrere bis Dutzende von Gebäuden.
Wie ist der Zutritt heute geregelt ?
In der Regel gibt es für die Gebäude der Gemeinde viele kleine Schließanlagen mit vielen Schlüsseln, die im Lauf der Jahre an die Benutzer ausgegeben wurden. Oft werden diese Schlüssel verloren, heimlich nachgemacht oder untereinander getauscht. Die Gemeinde hat nur selten tatsächlich einen Überblick, wer welchen Schlüssel besitzt.
Die Installation einer neuen Schließanlage behebt dieses Problem wiederum nur kurzfristig.
Unser Lösungsvorschlag:
Wer nach einem investitionssicheren Zutrittskontrollsystem für heute, morgen und übermorgen sucht wird schnell feststellen, daß onlineplus+ hervorragend geeignet ist, um die umfangreichen Anforderungen an ein solches System nicht nur zu erfüllen, sondern sogar bei weitem zu übertreffen.
Mit Einführung eines Gemeindausweises kann künftig jeder Nutzer der Gebäude die Türen bei entsprechender Berechtigung öffnen.
Dabei wird der Gemeindeausweis von der Gemeinde ausgegeben, die Zutrittsberechtigungen (für die von der Gemeinde zur Nutzung freigeschalteten Türen in den unterschiedlichen Gebäuden) können von den einzelnen Vereinen bzw. Nutzergruppen selbst im vorgegebenen Rahmen erstellt werden.
Der Sportverein kann also die Tür zur Turnhalle selbst verwalten.
Die Gemeinde legt also lediglich die örtlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen für die Benutzergruppen fest. Die Benutzergruppen können in diesem Rahmen die Zutrittsrechte eigenständig verwalten, die Geminde hat jedoch immer "Schlüsselhoheit" und kann die Rahmenbedingungen jederzeit ändern.
Einzigartig ist mit Einführung des Gemeindeausweises der Vorteile für die Gemeinde,
diese Lösung mehr oder weniger kostenneutral zu implementieren !
Interessiert ? Dann stimmen Sie mit uns ein Informationsgespräch ab.